Gastkommentar 2/2012

Hofnarren der Demokratie –
Warum sich die öffentlich-rechtlichen Sender ein
anspruchsvolles Sendungsbewusstsein leisten sollten

Beim Essen unterscheidet man zwischen den Nahrungsmitteln und den sonstigen konsumierbaren Stoffen; beim Rundfunk unterscheidet man zwischen den öffentlich-rechtlichen und den privaten Sendern: Die Öffentlich-Rechtlichen, also ARD, ZDF und das Deutschlandradio, sollen quasi Brot, Wurst, Eier und Käse liefern, die „Grundversorgung“, wie dies das Bundesverfassungsgericht formuliert; dafür dürfen sie Rundfunkgebühren eintreiben. Die privaten Sender dagegen haben sich auf Pommes, Chips, Cola und Cocktails spezialisiert, also auf die Genuss- und Verdrussmittel; sie finanzieren sich ausschließlich durch Werbung. Man nennt diese Einteilung „duales System“ Die einen Sender sind zuständig für den Nährwert, die anderen sind für den bloßen Genusswert.

So ist es in der Theorie; die Praxis ist durchaus anders – vor allem deshalb, weil etliche öffentlich-rechtliche Sender süchtig danach sind, immer mehr Genusswert zu liefern. Sicherlich: Auch Unterhaltung gehört zur Grundversorgung, aber mit Maß und Ziel. Die Grundversorgung darf nicht einfach zu ARTE und PHOENIX abgeschoben werden. Und beim Radio genügt es auch nicht, der Informationspflicht auf einem Info-Kanal zu genügen und ansonsten auf das Deutschlandradio zu verweisen. Er ist ein nationaler Sender, aber kein Alibi. Die Öffentlich-Rechtlichen haben ein Recht auf angemessene Gebühren; aber dieses Recht entsteht auf der Basis einer Pflicht. Diese Pflicht heißt: Meinungsvielfalt, Sorgfalt und Qualität.

Die Öffentlich-Rechtlichen haben eine demokratische Dienstpflicht – sie sind Informations-, Kommunikations- und Kulturträger. Das bedeutet auch: Sie dürfen ihre Programme nicht auf die Werbewirtschaft ausrichten, weil sonst immer mehr Rücksicht auf Massenattraktivität genommen werden muss. Nicht eine hohe Zuschauer- und Zuhörerquote rechtfertigt die Rundfunkgebühren, sondern eine hohe Qualität. Die Demokratie braucht die Öffentlich-Rechtlichen, sie braucht sie aber nicht als Abklatsch der Privaten. Der Bildungsanspruch darf kein lästiges Beiwerk, das Programm nicht banalisiert, der Programmauftrag nicht verkauft werden. Das bedeutet: Werbung ist zu streichen. Mit ihr nimmt man nur ganz wenige Prozent des Finanzbedarfs ein, es verwischt sich aber so die Grenze zu den Privaten. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich ein anspruchsvolles Sendungsbewusstsein leisten.

Die Öffentlich-Rechtlichen sind Demokratielehrer, sie organisieren demokratische Diskussion, sie verhelfen zum Gespräch. Manchmal müssen sie auch so etwas sein wie die Hofnarren der Demokratie. Hofnarren waren einst die Leute, die in verkleideter Form die Wahrheit sagten. So etwas braucht die Demokratie auch. Ein Hofnarr ist aber etwas anderes als ein dummer August. Diese Rolle müssen die Öffentlich-Rechtlichen anderen überlassen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist (bei aller Kritik, die an ihm geübt wird) noch immer gut. Wenn er nicht existierte, müsste man ihn erfinden. Vor ein paar Jahren verblüffte der US-Medienwissenschaftler Richard Chesney mit der These, nur starke öffentlich-rechtliche Medien wie in Deutschland könnten die US-Demokratie noch retten. Das ist das größte Kompliment, das man machen kann. Es ist übertrieben. Aber in dieser Übertreibung steckt doch auch ein Stück Wahrheit.

Heribert Prantl im DLF-Info 1/2012

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors