Powerline Communication stört Rundfunk und andere Funkdienste
PLC stört Rundfunk und andere Funkdienste !
PLC, Powerline Communication, ist ein technisches Verfahren, bei dem vorhandene Leitungswege des Stromnetzes zur schnellen Übertragung digitaler Signale zum Endverbraucher genutzt werden. Primär handelt es sich hier um Internet-Zugänge. Wirtschaftlich gesehen, erspart man sich das Verlegen entsprechend geeigneter Leitungen. Stattdessen nutzt man die Stromleitungen, die aber aufgrund ihrer Art nicht für diese Verwendung geschaffen sind.
Stromleitungen sind am ehesten dadurch charakterisiert, dass sie die denkbar schlechteste Art von Leitungen zum Datentransfer oder zu Kommunikationszwecken darstellen. Dies liegt an der Vielfalt der unterschiedlichen Störungen, die durch Verbraucher und andere Sender in das Netz induziert werden. Weitere Rauschstörer, periodische und sporadische Impulsstörungen sowie sinusförmige schmalbandige Störungen verhindern den Einsatz von gängigen Modulationsverfahren.
Dabei ist aus energietechnischen Gründen die Leitungslänge für eine PLC-Verbindung auf einige wenige hundert Meter beschränkt. Weiter liegt kaum eine homogene Leitungsstruktur vor. Dies erzeugt bei der hochfrequenten Datenübertragung Mehrwegeausbreitungsverzerrungen. Um damit trotz alle dem zurecht zu kommen, ist, entsprechend hoher Aufwand an ausgeklügelten Modulationsverfahren, z.B. intelligente, adaptive Mehrträgerverfahren etc. erforderlich. Der für die breitbandige Nutzung des Stromnetzes benötigte Frequenzbereich ist in Deutschland noch nicht geregelt. Eine Regelung besteht nur bis 148,5 kHz. Um Änderungen zu forcieren, haben sich die PLC-Macher zusammen mit den Netzbetreibern zum Power Line Telecommunications Forum zusammengeschlossen.
Weil Stromleitungen so sehr wenig geeignet sind, erfordert PLC die Einleitung relativ hoher Hochfrequenzpegel in das Stromnetz. Die Stromleitungen werden, bedingt durch ihre Art, einen erheblichen Anteil dieser eingeleiteten Hochfrequenzleistung in die Umgebung abstrahlen (Antennen-Wirkung der ungeschirmten Leitungen).
Diese Störstrahlung, für die es (noch) keinerlei allgemein verbindlichen Normen nationaler und europäischer Art gibt, stellen das Hauptproblem dar.
Es besteht Grund zur Annahme, dass in Verkennung der tatsächlichen Sachlage seitens der Befürworter von PLC als auch seitens der genehmigenden Stellen im BMWi angenommen wird, der Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich in Deutschland und Europa wenig oder kaum mehr Bedeutung haben.
Dem ist nicht so!
Eine Vielzahl von wichtigen Funkdiensten werden nach wie vor dort betrieben. Wichtige Funkdienste sind der Feste und Bewegliche Flugfunkdienst, der Navigationsfunkdienst, der Nicht-Navigatorische Ortungsfunkdienst, der Bewegliche Seefunkdienst, Zeitzeichensendungen, Nachrichtenagenturen aller Art, Funkdienste der Behörden und Sicherheitsorgane (BOS-Funk), militärische Funkdienste und auch der Auslands-Rundfunkdienst, neben dem Amateurfunkdienst (der auch für Notfunk als Reserve durch internationale Verträge und Vereinbarungen vorgesehen ist).
Alle im vorstehenden Abschnitt genannten Funkdienste werden in mehr oder weniger großem Maße von der Einführung von PLC betroffen sein, für einige dürfte durch die hohen Störpegel eine halbwegs sichere Kommunikation kaum mehr möglich sein, zumindest nicht in bewohnten Gebieten.
Ausländischen Mitbürger sind in hohem Maße auf den Kurzwellen-Rundfunkempfang der Sender ihres Heimatlandes angewiesen, um Nachrichten in ihrer Sprache aus dem Heimatland zu hören, die Verbindung zu ihrem Kulturkreis zu halten. Nach Einführung von PLC ist dies kaum mehr möglich.
Aufgrund deutscher Bauvorschriften und der Tatsache, dass Mieter kaum Außenantennen an sog. störarmen Orten errichten können, ist weithin von Radiogeräten mit ganz normaler Teleskopantenne in Innenräumen auszugehen, die nahe bei Stromleitungen betrieben werden.
Es ist eine Tatsache, dass mit derart betriebenen Geräten - und diese stellen den Normalfall dar - kein Kurzwellen-Rundfunkempfang mehr möglich sein wird. Somit ist der freie Zugang zu öffentlichen Informationsquellen (ein garantiertes Recht) nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet.
Zu kritisieren ist, dass sich seitens der PLC-Befürworter und der genehmigenden Stellen über alle Bedenken der betroffenen Funkanwender hinweggesetzt wird.
Folgen der Einführung von PLC, sind:
- Rundfunkempfang auf Kurzwelle wird so gut wie unmöglich - wichtige Funkdienste werden erheblich beeinträchtigt werden, auch in sicherheitsrelevanten Bereichen - andere Kommunikationsdienstanbieter (z.B. die Telekom) werden benachteiligt, da die Stromnetze von nur wenigen Anbietern betrieben werden
- Die Entwicklung besserer Zukunfts-Technolgien - weil störärmer und letztendlich einen höheren Datendurchsatz versprechend - wird gebremst, das Innovationspotential geschwächt, damit die Chancen auf einen besseren Weltmarktanteil
- Es werden keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen, anders als bei innovativen Technologien; im Gegenteil steht zu erwarten, daß andere Anbieter wegen der Konkurrenzsituation hochqualifizierte Arbeitsplätze werden einsparen müssen
Weitere wesentliche Kritikpunkte sind:
- Stromnetzbetreiber mit Quasi-Monopol wollen ein eigentlich für Telekommunikationszwecke kaum geeignetes Leitungsnetz trotzdem damit beaufschlagen. Die technischen Defizite dieses Netzes, an denen auch nichts geändert werden kann, sollen unter Inkaufnahme schädlicher Störungen beim Funkempfang durch hohe Pegel bei Einspeisung und Störabstrahlung ausgeglichen werden. Hier wird Telekommunikation Dritter durch die PLC-Betreiber nachhaltig verschlechtert, womit eine Verdrängung stattfindet.
- Das PLC-Verfahren soll eingeführt werden, ohne dass es dazu nationale bzw. europäische Normen gibt, die schädliche Störungen verhindern würden - die Schaffung vollendeter Tatsachen.
- PLC-Experimente mit negativem Ausgang in anderen europäischen Ländern, z.B. in Großbritannien, sind nicht beachtet oder berücksichtigt worden
- Bedenken -auch aus Kreisen der Fachleute der Regulierungsbehörde RegTP - sind wirtschaftlichen Überlegungen weniger Netzbesitzer wegen mißachtet worden. Jeder HF-Techniker wird bestätigen, dass die inkaufgenommenen Störpegel - richtiger wäre, von einer Störstrahlungsverseuchung der häuslichen Umgebung zu sprechen - die Wirkungen auf den Funkempfang haben, die bisher hier angesprochen wurden.
- Hersteller elektrischer Geräte, die ja europäische Normen für Störspannungen, die ins Stromnetz abgegeben oder abgestrahlt werden, für diese Geräte einzuhalten haben, werden eine Lockerung fordern, da diese Werte wesentlich schärfer sind, als die, die den Stromnetzbetreibern selbst zugestanden werden sollen. Die Befürchtung ist, dass die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten nicht mehr garantiert sein wird. Inwieweit Fehlfunktionen elektrischer Geräte, die an PLC- beaufschlagten Stromleitungen betrieben werden, auftreten, ist noch gar nicht untersucht worden - man nimmt diese offensichtlich inkauf.
- Inwieweit ein Handelshemmnis auf dem europäischen Markt geschaffen wird (z.B. durch zusätzliche nationale Auflagen, um die elektromagnetische Verträglichkeit aufrecht zu erhalten) bleibt ebenfalls ein ungelöstes Problem.
Der offenkundige Wunsch, auch politischer Kreise, der Bevölkerung einen preiswerten und schnellen Zugang zum Internet zu schaffen, ist durchaus verständlich und sogar zu begrüßen.
Hierzu sind neben PLC aber andere, weitaus brauchbarere Verfahren bekannt. Verfahren, die dieses Ziel - wie hier das PLC- Verfahren - aber dadurch erreichen wollen, dass Dritte ihre Kommunikation nicht mehr durchführen können und die Störungen anderer billigend inkaufnehmen, sind nur durch Begünstigung seitens der genehmigenden Stellen möglich.
Vehement abzulehnen aber ist die aggressive Art, wie dieses Verfahren betrieben werden soll, nämlich ohne jede Rücksicht auf bestehende andere Systeme, unter Mißachtung der Kommentierung im Verabschiedungsentwurf zum TKG bezüglich der gleichzeitigen Nutzung des gleichen Frequenzspektrums durch verschiedene Anwender, einmal drahtlos, einmal drahtgebunden.
Im Kommentar zum TKG wurde die Inkompatibilität von Frequenznutzungen gleicher Frequenzbereiche durch verschiedene Funkanwender - einmal drahtlos, einmal längs von Leitungen - ausdrücklich festgestellt! Daran will wohl keiner mehr so recht erinnert werden... Und, diese Feststellung des Gesetzgebers ist somit bei der geltenden Rechtsprechung zu berücksichtigen. Wird es dann auch sicher !
Es ist eine Tatsache, dass das Frequenzspektrum sich auf derartige Weise nicht doppeln lässt.
Neben einigen wesentlichen technischen Auswirkungen, gerade auch die negativen politischen und gesellschaftlichen Wirkungen der Einführung von PLC mit den derzeitigen Parametern ganz einfach entweder nicht berücksichtigt wurden oder aber als unwesentlich abgetan wurden. Diese durch nichts gerechtfertigte Verneigung vor der wirtschaftlichen Macht weniger großer Unternehmen, die ganz offensichtlich diese Begünstigung zum Ausbau einer marktbeherrschenden Stellung im Telekommunikationsbereich nutzen wollen, und das auch noch ohne Schaffung einer hinreichend signifikanten Zahl qualifizierter Arbeitsplätzen. Letzteres ist schon dadurch begründet, daß das PLC-Verfahren nicht Stand der Technik darstellt.
Interessant ist in dem gesamten Zusammenhang auch folgender Aspekt: Die derzeit in den meisten Haushalten - wenn diese denn darüber verfügen - vorhandenen PCs sind ohne entsprechendes Nachrüsten kaum in der Lage, wesentlich höhere Datenraten, als die, die über Telefonleitungen (z.B. ISDN oder ADSL) geliefert werden, zu verarbeiten, zumindest die Internetprogramme derselben nicht. Die Frage, ob wegen der wenigen Anforderungen, die eine extrem schnelle Datenübertragung benötigen, nahezu alle Haushalte mit Störstrahlung verseucht werden müssen, ist durchaus nicht ungerechtfertigt. Diejenigen, die derartiges benötigen, verfügen zumeist bereits über Datenleitungen und / oder Übertragungswege, die wesentlich höhere Datenraten, als sie PLC bieten kann, zu übertragen in der Lage sind. Vorstehendes mag sich mit der fortschreitenden Innovation im Bereich der PCs ändern, bis dies die Haushalte erreicht hat, ist PLC dann aber ganz sicher nicht mehr Stand der Technik. Die Betriebsparameter liegen der RegTP vor, die zuständige Stelle ist. Aufgabe der RegTP ist aber auch das möglichst konfliktfreie Miteinander aller Funkanwender und Gerätebetreiber.
Die RegTP untersteht dem BMWi, der PLC zu befürworten scheint. Hier gibt es ggf. den Konflikt, daß das BMWi zugleich Partei als auch Schiedsstelle ist.
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- Fragen Sie Ihren Abgeordneten, was er für Sie gegen PLC tut !
- Informieren Sie Ihre Mitbürger !
V.i.S.d.P.: Martin Hengemühle, eMail: plc@addx.de